Informationen zu Berufssprachkursen

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Berufssprachkurs A2

Voraussetzungen, Teilnahme. Inhalte, Abschlüsse

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen

Auszubildende, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung

Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen 

Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich Geflüchteter, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund 

Über die Teilnahmeberechtigung entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Berater. 

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt über einen Sprachkursträger beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie ebenfalls am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag auszuführen.

Der Berufssprachkurs A2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.

 Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung DTB A2 ab.

Berufssprachkurs B1

Voraussetzungen, Teilnahme. Inhalte, Abschlüsse

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen

Auszubildende, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung

Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich Geflüchteter, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund 

Über die Teilnahmeberechtigung entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt über einen Sprachkursträger beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie ebenfalls am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag auszuführen.

Der Berufssprachkurs B1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.

Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung DTB B1 ab.

Berufssprachkurs B2

Voraussetzungen, Teilnahme. Inhalte, Abschlüsse

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen

Auszubildende, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung

Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich Geflüchteter, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund 

Über die Teilnahmeberechtigung entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt über einen Sprachkursträger beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie ebenfalls am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag auszuführen.

Der Berufssprachkurs B2 umfasst 400  oder 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.

Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung DTB B2 ab.

Berufssprachkurs C1

Voraussetzungen, Teilnahme. Inhalte, Abschlüsse

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen

Auszubildende, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung

Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich Geflüchteter, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund 

Über die Teilnahmeberechtigung entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt über einen Sprachkursträger beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie ebenfalls am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag auszuführen.

Der Berufssprachkurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.

Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung DTB C1 ab.

Berufssprachkurs Gewerbe / Technik

Voraussetzungen, Teilnahme. Inhalte, Abschlüsse

Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.

Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen

Auszubildende, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung

Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen

Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich Geflüchteter, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund 

Über die Teilnahmeberechtigung entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt über einen Sprachkursträger beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie ebenfalls am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag auszuführen.

Der Spezialberufssprachkurs Gewerbe / Technik umfasst 300 Unterrichtseinheiten und befindet sich auf dem Zielsprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Der Fachsprachunterricht hat eine berufsbezogene Ausrichtung.

Teilnahmebescheinigung über die Inhalte des fachspezifischen Unterrichts und eine Auswertung des erreichten Sprachniveaus zu dem jeweiligen Fachbereich. 

Berufssprachkurs Job-BSK

Voraussetzungen, Teilnahme. Inhalte, Abschlüsse

Voraussetzung für eine Teilnahme am Job-BSK ist, dass die jeweiligen Personen

das Niveau A2 (GER) durch ein vom BAMF anerkanntes Zertifikat nachweisen können und den Integrationskurs abgeschlossen haben. Ein Einstufungstest ist nicht zwingend erforderlich. Eine Ausschöpfung der Wiederholungsstunden ist keine Vorbedingung.

das Niveau B1 (GER) durch ein vom BAMF anerkanntes Zertifikat nachweisen können. Ein Einstufungstest ist dann nicht erforderlich. Wird kein Zertifikat vorgelegt, kann B1 durch einen Einstufungstest nachgewiesen werden.

Es ist zusätzlich empfehlenswert, vor Kursbeginn Daten zur Biografie, Motivation und Zielsetzung der Lernenden zu erfragen. Diese können in den Lernprozess integriert werden und so den jeweiligen Teilnehmenden einen bedarfsorientierten Unterricht zielführend auf die Berufsgruppe ermöglichen.

Teilnehmende des Job-BSK sind erwachsene Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die

das Sprachniveau A2 nachweisen können und den Integrationskurs abgeschlossen haben oder das Niveau B1 (GER) nachweisen können

sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen

die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (ab Vertragsanbahnung) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten

sich in einer Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger1 mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss benötigen.

Der Berufssprachkurs in Form von Job-BSK umfasst zwischen 100 und 150 Unterrichtseinheiten und befindet sich auf dem Zielsprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Diese Kurse sind Fachsprachkurse mit der Ausrichtung auf die jeweiligen Inhalte des Berufs in Abstimmung mit den betrieblichen Inhalten.

Teilnahmebescheinigung über die Inhalte des Fachsprachkurses Job-BSK und eine Auswertung des erreichten Sprachniveaus zu dem jeweiligen Fachbereich.

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